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Kassenabrechnungsbericht erstellen

Gilt für: Vetera - Deutschland (GoBD) und Österreich (RKSV) · Release: Mitte Juni 2026

Was ist eine Kassernabrechnung und wer braucht diese?

Der Kassenabrechnungsbericht ist die rechtssichere Möglichkeit, Ihre Bar und EC Kasse in Vetera täglich abzuschließen. Er stellt sicher, dass alle Bar und EC Einnahmen und -ausgaben lückenlos, zeitnah und unveränderbar dokumentiert werden – so wie es die deutschen GoBD-Vorgaben (u. a. § 146 AO: Unveränderbarkeit, zeitgerechte Erfassung, Nachvollziehbarkeit) und die österreichischen Anforderungen aus RKSV/Einzelaufzeichnungspflicht verlangen.

Konkret bedeutet das:

  • Kassenbuchungen können nicht mehr rückwirkend erfasst oder nachträglich verändert werden.

  • Jede Kassenabrechnung muss mit dem tatsächlich gezählten Bargeld exakt übereinstimmen.

  • Korrekturen erfolgen ausschließlich über nachvollziehbare Gegenbuchungen, nie durch Überschreiben bestehender Einträge.

Voraussetzungen

Bevor Sie den Kassenabrechnungsbericht nutzen können, müssen folgende Einstellungen einmalig vorgenommen werden:

  1. Nur für Deutschland: Eine Cloud-TSE-Kasse anlegen (wird von Vetera eingerichtet).

  2. Für Deutschland und Österreich: Eine digitale Kasse anlegen unter Einstellungen → Abteilung -> Digitale Kassen

    • In Deutschland: die digitale Kasse mit der zuvor angelegten Cloud-TSE-Kasse verknüpfen.

    • Standard-Zahlarten festlegen: Wählen Sie alle Zahlarten aus, die an diesem Standort tatsächlich genutzt werden. Nur Zahlungen dieser Zahlarten fließen später in die Kassenübersicht ein.

    • Optional: Ein „Kassenkonto" hinterlegen.
      Beachten Sie: Dieses Konto wird nicht automatisch als Konto für einzelne Einnahmen/Ausgaben vorausgefüllt – es handelt sich um zwei getrennte Konten, die auf gegenüberliegenden Seiten derselben Buchung erscheinen (Soll/Haben).

  3. Konten hinterlegen unter Einstellungen → Organisation → Kontonummernverwaltung, die bei Bareinlagen und Barentnahmen ausgewählt werden können.

Hinweis: Aktuell (Stand Juli 2026) können nicht mehrere Konten mit derselben Kontonummer angelegt werden.

Zugriff auf die Kassenübersicht

Die Kassenübersicht erreichen Sie entweder über das Dashboard oder über den Bereich „Abrechnung" in der Seitenleiste. Beim ersten Aufruf wählen Sie die gewünschte digitale Kasse aus – Vetera merkt sich diese Auswahl anschließend für weitere Ansichten.

In der Kassenübersicht können Sie:

  • alle Buchungen der verknüpften Zahlarten seit der letzten Kassenabrechnung einsehen,

  • Buchungen nach verschiedenen Spalten sortieren (z. B. nach Betrag, um Differenzen leichter aufzuspüren),

  • die Zahlart einer Buchung nachträglich korrigieren, falls z. B. „Bar" statt „Karte" ausgewählt wurde,

  • Einnahmen und Ausgaben mit dem passenden Konto und Betrag erfassen (Ausgaben, die zu einem negativen Kassenbestand führen würden, sind nicht möglich),

  • Buchungen stornieren – dabei wird die ursprüngliche Rechnung gutgeschrieben, nicht gelöscht.

Für jede Änderung wird automatisch eine Gegenbuchung erzeugt. (Sämtliche Buchungen werden in Deutschland zusätzlich über die Cloud-TSE protokolliert.)

Kassenabrechnungsbericht erstellen – Schritt für Schritt

  1. Klicken Sie links auf "Dashboard" und dann oben rechts auf "Kassenübersicht"

  2. Der abzurechnende Zeitraum wird automatisch vorgegeben:

    • Start: Enddatum der letzten Kassenabrechnung bzw. heute/gestern 07:00 Uhr, wenn es die erste Abrechnung ist.

    • Ende: Zeitpunkt, an dem Sie auf „Kassenabrechnungsbericht erstellen" klicken.

  3. Zählen Sie das Bargeld in der Kasse und geben Sie es ein – entweder als Gesamtbetrag oder aufgeschlüsselt nach Scheinen und Münzen.

  4. Der gezählte Betrag muss exakt mit dem erwarteten Kassenbestand übereinstimmen (berechnet aus Anfangssaldo + Buchungen seit der letzten Abrechnung). Stimmen die Beträge nicht überein, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • eine Korrekturbuchung hinzufügen,

    • eine Buchung stornieren, oder

    • die Zahlart einzelner Buchungen in der Kassenübersicht anpassen.

  5. Nach dem Speichern wird automatisch ein Kassenabrechnungsbericht erzeugt (gesetzlich vorgeschrieben nach GoBD).

  6. Alle bisherigen Kassenabrechnungsberichte können Sie jederzeit einsehen, herunterladen und ausdrucken.

Wichtig: Mindestens einmal pro Tag muss ein Kassenabrechnungsbericht erstellt werden.
-> Dies ist keine spezielle Vorgabe von Vetera, sondern gesetzlich (GoBD) vorgeschrieben.

Was das für Sie im Arbeitsalltag bedeutet:

  • Kein Rückdatieren mehr: Finanzbuchungen können nicht mehr auf ein vergangenes Datum gebucht werden. Jede neue Buchung erhält automatisch den aktuellen Zeitstempel – auch wenn eine Zahlung z. B. erst zwei Wochen später im System erfasst wird.

  • Unveränderbarkeit: Buchungen, die zu einer abgeschlossenen Kassenabrechnung gehören, lassen sich nicht mehr direkt bearbeiten. Korrekturen erfolgen ausschließlich über neue, nachvollziehbare Gegenbuchungen (Storno-Prinzip).

  • Exakter Bargeldabgleich: Der gezählte Betrag muss exakt mit dem erwarteten Kassenbestand übereinstimmen, bevor die Abrechnung abgeschlossen werden kann.

Rechtliche Grundlagen

  • Deutschland: § 145–147 AO, § 146a AO, §§ 238, 239, 257 HGB

  • Österreich: RKSV, Einzelaufzeichnungspflicht

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